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Das erste Spielhaus entstand anfang der fünfziger Jahre in den Wallanlagen in der Nähe des Untersuchungsgefängnisses des Gerichtsgebäudes. Damals wurden die Spielhäuser Spielplatzheime genannt, obwohl sie mit einem Heim kaum etwas gemeinsam hatten. Es waren Häuser aus Holz in denen die Kinder unter der Aufsicht einer Person spielen konnten. In dem ersten Spielhaus in den Wallangen war Fr. Mollenhauer, die von allen Molli genannt wurde, tätig. Anlässlich der Internationalen Gartenbauausstellung 1962 in Hamburg wurde ein neues Spielhaus in den Wallanlgen gebaut. Dort konnten Eltern ihre Kinder hinbringen und dann in Ruhe die Ausstellung besuchen. Heute sind die Spielhäuser viel mehr als nur Parkstellen für Kinder. Es sind Einrichtungen die offene pädagogisch begleitete Spielangebote anbieten. Zielgruppe sind Kinder im Alter zwischen 3 und 14 Jahren. Offen heißt, dass die Kinder, innerhalb der Öffnungszeiten, kommen und gehen können wann sie wollen und dass sie, im Rahmen der Möglichkeiten des Spielhauses, spielen können was sie möchten. Niemand ist gezwungen, an einem bestimmten Programm oder Gruppenangebot teilzunehmen. Auch brauchen die Eltern die Kinder nicht anmelden, wie z.B. bei einem Kindergarten, Kindertagesheim oder Sportverein. Die Angebote sind in der Regel kostenfrei. Die Haftpflicht- und Unfallversicherung bleibt bei den Eltern. Die Angebote unterteilen sich in einen Vormittagsbereich für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren und in einen Nachmittagsbereich für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren. Aber diese Aufteilung wird nicht immer streng eingehalten. So ist es auch ganz normal wenn kleinere Kinder mit ihren Geschwistern das Spielhaus am Nachmittag besuchen oder in den Schulferien die älteren Kinder die Einrichtung am Vormittag besuchen. In den Ferien gibt es besondere Ferienprogramme. In Hamburg gibt es 37 Spielhäuser (Stand 1997). Neben den Spielhäusern gibt es 26 Abenteuer- und Bauspielplätze, 40 Häuser der Jugend und 17 sonstige Einrichtungen die offene pädagogische Angebote für Kinder unter 14 Jahren anbieten. Die pädagogische Begleitung wird, je nach Größe und Art der Einrichtung und je nach Einzugsbereich und konzeptionellen Anforderungen, von ein bis drei hauptamtllichen Fachkräften (überwiegend Erzieherinnen und Erzieher), von Honorarkräften und auch ehrenamtlich von Eltern geleistet.
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